Leider müssen wir aufgrund der hohen Inzidenzen und der zu erwartenden 2G-Regelung unseren für den 20.11.21 geplanten Tag der offenen Tür absagen. Ersatzweise findet ein Infotag statt.
Aktuelles
Absage Tag der offenen Tür
Warnstufe 3 ab 08.11.2021
Aufgrund des Überschreitens der Frühwarnindikatoren gelten für die kreisfreie Stadt Gera ab sofort Warnstufe 3 und nach den Herbstferien folgende Maßnahmen:
- MNB im Schulhaus und im Unterricht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal
- Verpflichtende Schnelltests montags und donnerstags, außer 3G-Nachweis liegt vor
- Zugang für einrichtungsfremde Personen nur mit MNB und 3G-Nachweis (bei Aufenthalt über 10min)
- Befreiungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, welche gleichzeitig nicht impfbar sind.
- Betretungsverbot für Personen mit Symptomen einer Corona-Infektion. Sollte ein negatives Testergebnis vorliegen, entfällt das Betretungsverbot.
Warnstufe 2 ab Mittwoch, d. 20.10.2021
Aufgrund des Überschreitens der Frühwarnindikatoren gilt für die kreisfreie Stadt Gera ab sofort Warnstufe 2 und folgende Maßnahmen:
- MNB im Schulhaus und im Unterricht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal
- Verbindliches Testangebot montags und donnerstags (keine schriftliche Einwilligung nötig)
- Zugang für einrichtungsfremde Personen nur mit MNB und 3G-Nachweis (im Sekretariat melden)
- Befreiungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, welche gleichzeitig nicht impfbar sind.
- Betretungsverbot für Personen mit Symptomen einer Corona-Infektion. Sollte ein negatives Testergebnis vorliegen, entfällt das Betretungsverbot.
Betretungsverbot bei folgenden Symptomen
Gemäß der ab heute gültigen Allgemeinverfügung gilt bei folgenden Symptomen Betretungsverbot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
- mit gastrointestinalen Symptomen (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);
- mit Kopf- und Gliederschmerzen;
- mit Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns;
- mit schweren respiratorischen Symptomen wie akuter Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38°C;
- mit respiratorischen Symptomen (trockener Husten, infektiöse Entzündung der Nasenschleimhaut (Schnupfen), Fieber), wenn zusätzlich
- ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist; oder
- eine Exposition gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus wahrscheinlich ist, insbesondere wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.
Das Betreten der Schule für Personen mit Symptomen ist erst wieder erlaubt...
- fünf Tage nach Symptombeginn und mindestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit oder nach Vorlage eines negativen Testergebnisses nach einer Testung mittels PoC-/ PCR-Tests oder nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Unbedenklichkeit des Einrichtungsbesuchs.
Warnstufe 1 ab Freitag, den 1.10.
Für die kreisfreie Stadt Gera wurden zwei der Frühwarnindikatoren (Leitindikator und Belastungswert) an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.
Damit gilt ab sofort Warnstufe 1 und folgende Maßnahmen:
- MNB im Schulhaus
- Freiwillige Schnelltests montags und mittwochs (keine schriftliche Einwilligung nötig)
- Zugang für einrichtungsfremde Personen nur mit MNB und 3G-Nachweis (im Sekretariat melden)
- Befreiungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, welche gleichzeitig nicht impfbar sind.
Es geht schon wieder los!
Liebe Schülerinnen und Schüler, werte Eltern,
ich hoffe, dass Sie sich in den Sommerferien bestmöglich erholen konnten. Wie bereits vor den Sommerferien, steht auch das neue Schuljahr unter den besonderen Vorzeichen der Corona-Pandemie. Mit diesem Elternbrief möchte ich Sie über die wichtigsten Punkte zum Schuljahresbeginn 21/22 informieren. Nur bei Beachtung und Umsetzung folgender Hinweise durch alle Mitglieder der Schulfamilie ist ein positiv verlaufender Schulstart und ein möglichst reibungsloser Schulalltag unter den besonderen Rahmenbedingungen möglich. Ich denke, Ziel und Wunsch aller ist es, einen kontinuierlichen Präsenzunterricht möglichst lange aufrechtzuerhalten und sicherzustellen.
Die wichtigsten Informationen für den Schulstart sowie den aktuellen Hygieneplan finden Sie als PDF- Dateien im Anhang.
Trotz der einschränkenden Rahmenbedingungen wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern – und natürlich ganz besonders unseren neuen Schülern der 5. Klassen – einen erfolgreichen Schulstart in das Schuljahr 2021/22.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Brodien2021-09-02_Formular_verbindliches_Testregime_SuS.pdf
Aktuelle Informationen
Am Mittwoch, d. 14.07.2021 ist aufgrund von Notenkonferenzen für die Klassenstufen 5-10 bereits nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss.
Am Freitag, d. 16.07.2021 ist aufgrund von Mündlichen Prüfungen für die Klassenstufen 5-8 bereits nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss.
Die Klassen 9a, 9b, 9c, 10a und 11 haben unterrichtsfrei.
Testpflicht entfällt
Freiwillige Tests weiterhin möglich
Nach Wegfall der Testpflicht an Schulen können auf eigenen Wunsch weiterhin Schüler*innen getestet werden. Alle Schüler*innen, die einen frewilligen Test machen wollen, finden sich montags und mittwochs zwischen 07.30 und 07.45 Uhr im Musikraum (R 004) ein.
Hitzefrei vom 16.06. - 18.06.
Vom 16.06. - 18.06. ist für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 - 9 nach der 5. Stunde hitzefrei!
Es dürfen nur die Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen, die auch die entsprechende Heimgehregelung haben. Alle anderen benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern oder verbleiben bis zu regulärem Unterrichtsende in der Schule.
Ab Montag, d. 31.05. Wechselmodell für alle Klassenstufen (Gruppe 2) nach regulärem Stundenplan
Testungen:
- Bitte folgenden Hinweis für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 beachten: Mindestens 45min vor dem Lollitest nicht mehr essen, trinken oder Kaugummi kauen!
- Alle am Unterricht teilnehmenden Personen werden vor der ersten Unterrichtsstunde mit einem Schnelltest im Klassenraum geprüft. Einlass ins Schulgebäude ist 7.35 Uhr. Testbeginn ist 7.40 Uhr. Die Tests werden von unterrichtenden Lehrkräften beaufsichtigt und mit den Schülern und Schülerinnen gemeinsam durchgeführt.
- Die Schnelltests finden immer montags und mittwochs statt.
- Testpflicht: Präsenzunterricht und Notbetreuung ist nur für Personen erlaubt, die an den Selbsttests teilnehmen.
- Sonderregelung: Für Genesene und Geimpfte entfällt die Testpflicht. Als geimpft gilt jeder, dessen zweite Impfung (Ausnahme Johnson & Johnson) bereits 14 Tage zurückliegt. Genesene Personen müssen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test vorlegen, der mindestens 28 Tage zurückliegt, aber nicht älter als sechs Monate ist.
- Klassenstufe 5-8 Lollitests
- Klassenstufe 9-11 Stäbchentests
- Ungeteste Schüler*innen befinden sich im Homeschooling, mit Ausnahme des Erbringens von Leistungsnachweisen. Diese finden ohne Vermischung getesteter und ungetesteter Schüler*innen in Präsenzform statt.
- Es gelten weiterhin die Abstandsregeln und Maskenpflicht (auch im Unterricht). Um ausreichend Maskenpausen zu gewähren, findet verkürzter Unterricht statt (35min).
Ab Mittwoch, d. 26.05.2021 Rückkehr zum Wechselmodell für alle Klassenstufen
Aufgrund der gesunkenen Inzidenzen in Gera dürfen Schulen wieder öffnen.
- 21.05. und 25.05. sind unterrichtsfreie Tage
- ab Mittwoch, d. 26.05. Wechselmodell für alle Klassenstufen (Gruppe 1) nach regulärem Stundenplan
Testungen:
- Alle am Unterricht teilnehmenden Personen werden vor der ersten Unterrichtsstunde mit einem Schnelltest im Klassenraum geprüft. Einlass ins Schulgebäude ist 7.35 Uhr. Testbeginn ist 7.40 Uhr. Die Tests werden von unterrichtenden Lehrkräften beaufsichtigt und mit den Schülern und Schülerinnen gemeinsam durchgeführt.
- Die Schnelltests finden immer montags und mittwochs statt.
- Testpflicht: Präsenzunterricht und Notbetreuung ist nur für Personen erlaubt, die an den Selbsttests teilnehmen.
- Sonderregelung: Für Genesene und Geimpfte entfällt die Testpflicht. Als geimpft gilt jeder, dessen zweite Impfung (Ausnahme Johnson & Johnson) bereits 14 Tage zurückliegt. Genesene Personen müssen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test vorlegen, der mindestens 28 Tage zurückliegt, aber nicht älter als sechs Monate ist.
- Klassenstufe 5-8 Lollitests
- Klassenstufe 9-11 Stäbchentests
- Ungeteste Schüler*innen befinden sich im Homeschooling, mit Ausnahme des Erbringens von Leistungsnachweisen. Diese finden ohne Vermischung getesteter und ungetesteter Schüler*innen in Präsenzform statt.
- Es gelten weiterhin die Abstandsregeln und Maskenpflicht (auch im Unterricht). Um ausreichend Maskenpausen zu gewähren, findet verkürzter Unterricht statt (35min).
Ich wünsche allen schöne Pfingsten
ja ich weiß..das Video ist etwas...nun ja...speziell
Schule weiterhin geschlossen
Gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung sowie dem Infektionsschutzgesetz des Bundes bleibt unsere Schule weiter geschlossen. Eine neue Sachlage entsteht erst, sobald der Inzidenzwert in Gera fünf Tage infolge unter 165 liegen sollte.
- Die Aussetzung des Präsenzunterrichts gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9/10/11 sowie der Notbetreuung.
- Die Schnelltests finden immer montags und mittwochs ab 7.15 Uhr in der Sporthalle statt.
- Testpflicht: Präsenzunterricht und Notbetreuung ist nur für Personen erlaubt, die an den Selbsttests teilnehmen.
- Sonderregelung: Für genesene und geimpfte Personen entfällt die Testpflicht. Als geimpft gilt jeder, dessen zweite Impfung (beim Impfstoff von Johnson & Johnson reicht eine) bereits 14 Tage zurückliegt. Wer sich von einer Corona-Infektion erholt hat, muss einen positiven PCR-Test vorweisen, der mindestens 28 Tage zurückliegt, aber nicht älter als sechs Monate ist.
Schnelltests am Montag und Mittwoch bereits ab 7.15 Uhr
Bitte denken Sie daran, dass bereits eingereichte Widerspruchserklärungen zurückgenommen werden müssen, um an den Selbsttests teilnehmen zu können. Andernfalls ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.
Schulschließung bis 09.05.2021
Gemäß der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Gera vom 21.04.2021 und der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ergeben sich ab dem 26.04.2021 folgende Änderungen:
- Schulschließung und Aussetzung des Präsenzunterrichts bis 09.05.2021
- Die Schließung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9/10/11 sowie der Notbetreuung
- Testpflicht: Präsenzunterricht und Notbetreuung ist nur für Personen erlaubt, die die 2x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal. Alternativ wird der Nachweis über eine Schnelltestung auf das Coronavirus, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum , welcher nicht älter als 48 Stunden ist, anerkannt. Bereits eingereichte Widerspruchserklärungen müssen zurückgenommen werden, um am Präsenzunterricht teilzunehmen.
- Die Schnelltests finden in der kommenden Woche am Montag und Mittwoch ab 7:30 Uhr statt.
Antrag_auf_Notbetreuung_26.04.-30.04..pdf
Schulschließung bis 23.04.2021
In der Stadt Gera bleiben Schulen und Kindergärten weiterhin geschlossen. Die Stadt hat die geltende Allgemeinverfügung bis einschließlich 25. April verlängert. Es findet Homeschooling statt.
Ausgenommen von der Schließung sind die Abschlussklassen (10a,10b,11) sowie die Notbetreuung. Bitte den ausgefüllten Antrag auf Notbetreuung bis Freitag 14.00 Uhr abgeben/ schicken.
Die Selbsttests finden nächste Woche Montag und Mittwoch vor der ersten Unterrichtsstunde statt.
Antrag_auf_Notbetreuung_19.04.-23.04.2021.pdf
Maskenpflicht
Ab Montag gilt gemäß der neuen Verordnung für alle Schüler*innen und Lehrkräfte im Schulgebäude sowie im Unterricht Maskenpflicht. Diese Regelung ist zunächst bis zum 24.04.2021 gültig.
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