Gemäß der ab heute gültigen Allgemeinverfügung gilt bei folgenden Symptomen Betretungsverbot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
- mit gastrointestinalen Symptomen (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);
- mit Kopf- und Gliederschmerzen;
- mit Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns;
- mit schweren respiratorischen Symptomen wie akuter Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38°C;
- mit respiratorischen Symptomen (trockener Husten, infektiöse Entzündung der Nasenschleimhaut (Schnupfen), Fieber), wenn zusätzlich
- ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist; oder
- eine Exposition gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus wahrscheinlich ist, insbesondere wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.
Das Betreten der Schule für Personen mit Symptomen ist erst wieder erlaubt...
- fünf Tage nach Symptombeginn und mindestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit oder nach Vorlage eines negativen Testergebnisses nach einer Testung mittels PoC-/ PCR-Tests oder nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Unbedenklichkeit des Einrichtungsbesuchs.
