Gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung sowie dem Infektionsschutzgesetz des Bundes bleibt unsere Schule weiter geschlossen. Eine neue Sachlage entsteht erst, sobald der Inzidenzwert in Gera fünf Tage infolge unter 165 liegen sollte.
- Die Aussetzung des Präsenzunterrichts gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9/10/11 sowie der Notbetreuung.
- Die Schnelltests finden immer montags und mittwochs ab 7.15 Uhr in der Sporthalle statt.
- Testpflicht: Präsenzunterricht und Notbetreuung ist nur für Personen erlaubt, die an den Selbsttests teilnehmen.
- Sonderregelung: Für genesene und geimpfte Personen entfällt die Testpflicht. Als geimpft gilt jeder, dessen zweite Impfung (beim Impfstoff von Johnson & Johnson reicht eine) bereits 14 Tage zurückliegt. Wer sich von einer Corona-Infektion erholt hat, muss einen positiven PCR-Test vorweisen, der mindestens 28 Tage zurückliegt, aber nicht älter als sechs Monate ist.