Bitte denken Sie daran, dass bereits eingereichte Widerspruchserklärungen zurückgenommen werden müssen, um an den Selbsttests teilnehmen zu können. Andernfalls ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.
Schnelltests am Montag und Mittwoch bereits ab 7.15 Uhr
Schulschließung bis 09.05.2021
Gemäß der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Gera vom 21.04.2021 und der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ergeben sich ab dem 26.04.2021 folgende Änderungen:
- Schulschließung und Aussetzung des Präsenzunterrichts bis 09.05.2021
- Die Schließung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9/10/11 sowie der Notbetreuung
- Testpflicht: Präsenzunterricht und Notbetreuung ist nur für Personen erlaubt, die die 2x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal. Alternativ wird der Nachweis über eine Schnelltestung auf das Coronavirus, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum , welcher nicht älter als 48 Stunden ist, anerkannt. Bereits eingereichte Widerspruchserklärungen müssen zurückgenommen werden, um am Präsenzunterricht teilzunehmen.
- Die Schnelltests finden in der kommenden Woche am Montag und Mittwoch ab 7:30 Uhr statt.
Antrag_auf_Notbetreuung_26.04.-30.04..pdf
Schulschließung bis 23.04.2021
In der Stadt Gera bleiben Schulen und Kindergärten weiterhin geschlossen. Die Stadt hat die geltende Allgemeinverfügung bis einschließlich 25. April verlängert. Es findet Homeschooling statt.
Ausgenommen von der Schließung sind die Abschlussklassen (10a,10b,11) sowie die Notbetreuung. Bitte den ausgefüllten Antrag auf Notbetreuung bis Freitag 14.00 Uhr abgeben/ schicken.
Die Selbsttests finden nächste Woche Montag und Mittwoch vor der ersten Unterrichtsstunde statt.
Antrag_auf_Notbetreuung_19.04.-23.04.2021.pdf
Maskenpflicht
Ab Montag gilt gemäß der neuen Verordnung für alle Schüler*innen und Lehrkräfte im Schulgebäude sowie im Unterricht Maskenpflicht. Diese Regelung ist zunächst bis zum 24.04.2021 gültig.
Schuljahresplan