Bis zum 15.06.2022 müssen Eltern ihre Kinder für das freiwillige Wiederholen einer Klasse anmelden. Das freiwillige Wiederholen der Klasse ohne Anrechnung auf die Schullaufbahn ist auch in diesem Schuljahr möglich, obwohl es keinen Lockdown gab. Allerdings dürfen nur Schülerinnen und Schüler eine Klasse wiederholen, wenn sie nicht bereits im vergangenen Jahr die Klasse wiederholt haben.
Ein Antrag auf Klassenwiederholung muss schriftlich bei der jeweiligen Schulleitung gestellt werden. Das kann relativ formlos passieren. Es ist ratsam, sich vorher mit dem zuständigen Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin zu besprechen, ob er oder sie die Einschätzung für eine Wiederholung teilt.
Die Wiederholungsmöglichkeit gilt nicht für Abschlussklassen, da die Wiederholung eines Schuljahres zur Verbesserung eines bereits erworbenen Abschlusses unzulässig ist.
Die Klassenstufen 9 und 10 des gymnasialen Bildungsgangs sind in diesem Sinne keine Abschlussklassen, obgleich gleichwertige Abschlüsse erworben werden. Aus diesem Grund müssen Versetzungsentscheidungen getroffen werden. Hier kann es eine freiwillige Wiederholung der Klassenstufe geben, sofern im Übrigen die Versetzungsvorausset-zungen erfüllt sind und die Klassenstufe nicht schon einmal wiederholt wurde. Auch nach entsprechender Antragstellung ist in jedem Fall die besondere Leistungsfeststellung zu absolvieren, die als Teil der Versetzungsentscheidung mit darüber entscheidet, ob überhaupt freiwillig wiederholt werden kann. Im Falle einer Nichtversetzung kann die Klassenstufe nicht freiwillig wiederholt werden. (siehe Anhang)
Anlage_Wiederholung_AbmildSchulVO_2022_9_10_Gy_.pdf